Möglichkeiten der Ultraschalldiagnostik

Die Ultraschalldiagnostik

In unserer Praxis werden Ultraschalluntersuchungen, teilweise mit Farbdopplersonographie, mit drei hochauflösenden Geräten durchgeführt.

Die inneren Geschlechtsorgane können sowohl von der Bauchdecke als auch von der Scheide aus dargestellt werden. Kleine, nicht tastbare Veränderungen kann man so schon frühzeitig erkennen. Sonographisch lassen sich folgende Organe untersuchen:

  • die Gebärmutter: Bestimmung von Größe, Lage, Veränderungen wie z.B. Myome.
  • die Gebärmutterschleimhaut: hoher Schleimhautaufbau, Polypen, Verdacht auf bösartige Veränderungen
  • die Eierstöcke: Follikel (Eisprung), Zysten, Abklärung unklarer oder bösartiger Veränderungen
  • die Harnblase
  • die Brust (Mammasonographie): die Mammasonographie ist kein Ersatz für die Mammographie (Röntgenuntersuchung der Brust), bietet aber zusätzliche diagnostische Möglichkeiten. Sie kann eingesetzt werden zur Unterscheidung zwischen wassergefüllten Zysten und bindegewebig-festen Befunden, sowie als Erstuntersuchung bei Beschwerden oder unklaren Tastbefunden. Häufig wird dann jedoch zusätzlich eine Mammographie notwendig, die vom Radiologen durchgeführt wird.

Ultraschall in der Schwangerschaft

Im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien sind während einer Schwangerschaft 

3 Ultraschalluntersuchungen vorgesehen:

 

1. in der 9. - 12. Schwangerschaftswoche

2. in der 19. - 22. Schwangerschaftswoche

3. in der 29. - 32. Schwangerschaftswoche

 

Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden, um gegebenenfalls eine weiterführende Diagnostik oder entsprechende Therapie einzuleiten. Bei Auffälligkeiten sehen die Mutterschaftsrichtlinien weitere begründete Untersuchungen vor.

 

Häufig möchten auch Mütter, deren Schwangerschaft unproblematisch verläuft, bei jedem Frauenarzttermin eine Ultraschalluntersuchung wahrnehmen. Wir bieten diesen Eltern gerne die Möglichkeit, sich jedesmal vom Wachstum und Wohlbefinden Ihres Kindes zu überzeugen. Diese zusätzlichen Untersuchungen werden jedoch nicht von den Krankenkassen übernommen.